Ambulante Soziotherapie nach § 37a SGB V

Darum ist Soziotherapie wichtig

Bei einer schweren psychischen Erkrankung lösen sich oft die gewohnten Strukturen im Leben auf. Der vertraute Alltag, Beruf, Bankgeschäfte und Wohnungsangelegenheiten geraten in den Hintergrund – die Familie ist überfordert, der Freundeskreis ist verunsichert und selbst Arzttermine verlieren an Bedeutung. So entsteht schnell ein Teufelskreis: Eine stationäre Behandlung wird nötig. Nach der Rückkehr nach Hause steigt der Stress – häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand erneut und ein weiterer Klinikaufenthalt steht ins Haus.

Genau hier setzt die ambulante Soziotherapie an. Die Betroffenen lernen, ihr Lebensumfeld wieder selbst zu gestalten, den Alltag zu bewältigen und nötige Hilfen eigenständig zu organisieren.

Wer übernimmt die Kosten und wie viel Soziotherapie gibt es?

Soziotherapie ist eine gesetzliche Leistung der Krankenkasse (SGB V § 37a) und eine sogenannte „aufsuchende Hilfe“: die Sozio-therapeut*innen kommen direkt zu den Betroffenen nach Hause. Jede versicherte Person hat darauf Anspruch.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bis zu 120 Sitzungen innerhalb von drei Jahren. Privatversicherte klären die Kosten-übernahme individuell. Verordnungsberechtigt sind Psycho-therapeut*innen und Ärzt*innen der Fachrichtungen Psychiatrie, Psycho-therapie, Neurologie sowie psycho-somatische Medizin.

Hausärzt*innen können vorab bis zu fünf Therapieeinheiten verordnen und eine Überweisung an die Verordnungsberechtigten ausstellen.